Die Maklervollmacht ist unsere Legitimation gegenüber dem Versicherer, dass wir in Ihrem Auftrag tätig sind. Nur auf Grund dieser Vollmacht ist der Versicherer berechtigt, uns Auskünfte zu bestehenden Versicherungen zu geben, Willenserklärungen entgegenzunehmen oder uns gegenüber rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
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Maklervertrag |
Maklervollmacht |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Einwilligung nach Bundesdatenschutzgesetz |
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Der Versicherungsmaklervertrag und die Maklervollmacht können ohne Einhaltung einer Frist gekündigt bzw. widerrufen werden. |




Maklervertrag