Der Versicherungsmaklervertrag bezieht sich lt. §1 Abs. 2 nur auf Versicherungsverträge welche von uns vermittelt wurden oder vermittelt werden sollen. Der Vermittlung von Verträgen sollte immer eine Erfassung Ihrer Wünsche und Ihres Versicherungsbedarfes vorausgehen. Auch wenn Sie nur den Abschluss einer bestimmte Versicherung wünschen, können Angabe zu anderen Versicherungen oder Risikodaten notwendig sein, um Überschneidungen und Versicherungslücken zu erkennen, und eine bedarfsgerechte Beratung durchführen zu können. In der folgenden Übersicht haben wir dargestellt, welche Versicherungen aus unserer Sicht gemeinsam betrachtet werden müssen.
Für Privatkunden
| 1. Absicherung des Einkommens | 2. Absicherung des Vermögens | 3. Altersversorgung | ||
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
Haftpflichtversicherung Risikolebensversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Sachversicherungen Rechtsschutzversicherung Kfz-Versicherung |
Gesetzliche Rentenversicherung Basisrente (Schicht 1) „Rürup“ Förderrente (Schicht 2) „Riester“ Betriebliche Altersversorgung (Schicht 2) Private Altersvorsorge (Schicht3) Langfristige Geldanlagen |
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| 4. Vermögensaufbau | 5. Spezialversicherungen | 6. Sonstige Versicherungen | ||
| Kurzfristige Geldanlagen Mittelfristige Geldanlagen Langfristige Geldanlagen Alternative Geldanlagen |
Jagdversicherung Sportversicherung Boots- und Luftfahrtversicherung |
Auslandsreisekrankenversicherung Reiseversicherungen |
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| 7. Finanzierung | 8. Bürodienstleistung – kostenpflichtig, eigenständiger Dienstleistungsvertrag | |||
| Baufinanzierung Umschuldungen Bausparen |
Sichten und Aufbereiten Ihrer bestehenden Verträge – ohne Prüfung und Beratung; Komplette Neuordnung incl. Ordner, Register und Folien aller übergebenen Unterlagen; Reine Vertragsverwaltung – ohne fachliche Prüfung und Beratung; Aufbewahrung von Originalunterlagen; Prüfung, Beratung, Änderung und Vereinbarung von Versicherungsverträgen – nur wenn Auftraggeber kein Verbraucher (§13 BGB) ist |
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Für Gewerbekunden
| 1. Haftpflichtversicherung | 2. Sachversicherung | 3. Rechtsschutzversicherung | ||
| Betriebs- und Berufshaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht Produkthaftpflicht Haftpflicht für Rückruf Feuerhaftung Umwelthaftpflicht / Umweltschaden |
Gebäude Inhalt Ertragsausfall Betriebsunterbrechung Betriebsschließung Mietverlust Glas |
Firmen-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/ GF Verkehrs-Rechtsschutz Gebäude-/Grundstücks-Rechtsschutz Vermögensschaden-Rechtsschutz Anstellungsvertrags-Rechtsschutz |
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| 4. Technische Versicherung | 5. Transportversicherung | 6. Kfz-Versicherung | ||
| Elektronikversicherung Maschinenversicherung Bauleistungsversicherung Maschinen-BU-Versicherung |
Verkehrshaftungsversicherung Autoinhaltsversicherung |
Haftpflicht Kasko, Dienstreisekasko Schutzbrief Handel-Handwerk |
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| 7. Spezial-Versicherung | 8. Betriebliche Altersversorgung | |||
| D& O- Versicherung |
Geschäftsführerversorgung Arbeitnehmerversorgung |
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| 8. Bürodienstleistung – kostenpflichtig, eigenständiger Dienstleistungsvertrag | ||||
| Sichten und Aufbereiten Ihrer bestehenden Verträge – ohne Prüfung und Beratung; Komplette Neuordnung incl. Ordner, Register und Folien aller übergebenen Unterlagen; Reine Vertragsverwaltung – ohne fachliche Prüfung und Beratung; Aufbewahrung von Originalunterlagen; Prüfung, Beratung, Änderung und Vereinbarung von Versicherungsverträgen – nur wenn Auftraggeber kein Verbraucher (§13 BGB) ist |
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