HomeUmfang der Zusammenarbeit

Umfang der Zusammenarbeit

Der Versicherungsmaklervertrag bezieht sich lt. §1 Abs. 2 nur auf Versicherungsverträge welche von uns vermittelt wurden oder vermittelt werden sollen. Der Vermittlung von Verträgen sollte immer eine Erfassung Ihrer Wünsche und Ihres Versicherungsbedarfes vorausgehen. Auch wenn Sie nur den Abschluss einer bestimmte Versicherung wünschen, können Angabe zu anderen Versicherungen oder Risikodaten notwendig sein, um Überschneidungen und Versicherungslücken zu erkennen, und eine bedarfsgerechte Beratung durchführen zu können. In der folgenden Übersicht haben wir dargestellt, welche Versicherungen aus unserer Sicht gemeinsam betrachtet werden müssen.
 

Für Privatkunden

1. Absicherung des Einkommens 2. Absicherung des Vermögens 3. Altersversorgung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbesunfähigkeitsversicherung
Schwere Krankheiten
Grundfähigkeitsversicherung
Krankentagegeldversicherung
Unfallversicherung

Haftpflichtversicherung
Risikolebensversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Sachversicherungen
Rechtsschutzversicherung
Kfz-Versicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Basisrente (Schicht 1) „Rürup“
Förderrente (Schicht 2) „Riester“
Betriebliche Altersversorgung (Schicht 2)
Private Altersvorsorge (Schicht3)
Langfristige Geldanlagen
 
4. Vermögensaufbau 5. Spezialversicherungen 6. Sonstige Versicherungen
Kurzfristige Geldanlagen
Mittelfristige Geldanlagen
Langfristige Geldanlagen
Alternative Geldanlagen
Jagdversicherung
Sportversicherung
Boots- und Luftfahrtversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Reiseversicherungen
 
7. Finanzierung 8. Bürodienstleistung – kostenpflichtig, eigenständiger Dienstleistungsvertrag
Baufinanzierung
Umschuldungen
Bausparen
Sichten und Aufbereiten Ihrer bestehenden Verträge – ohne Prüfung und Beratung; Komplette Neuordnung incl. Ordner, Register und Folien aller übergebenen Unterlagen; Reine Vertragsverwaltung – ohne fachliche Prüfung und Beratung;
Aufbewahrung von Originalunterlagen; Prüfung, Beratung, Änderung und Vereinbarung von Versicherungsverträgen – nur wenn Auftraggeber kein Verbraucher (§13 BGB) ist

 
 
Für Gewerbekunden

1. Haftpflichtversicherung 2. Sachversicherung 3. Rechtsschutzversicherung
Betriebs- und Berufshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Produkthaftpflicht
Haftpflicht für Rückruf
Feuerhaftung
Umwelthaftpflicht / Umweltschaden
Gebäude
Inhalt
Ertragsausfall
Betriebsunterbrechung
Betriebsschließung
Mietverlust
Glas
Firmen-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/ GF
Verkehrs-Rechtsschutz
Gebäude-/Grundstücks-Rechtsschutz
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
 
4. Technische Versicherung 5. Transportversicherung 6. Kfz-Versicherung
Elektronikversicherung
Maschinenversicherung
Bauleistungsversicherung
Maschinen-BU-Versicherung
Verkehrshaftungsversicherung
Autoinhaltsversicherung
Haftpflicht
Kasko, Dienstreisekasko
Schutzbrief
Handel-Handwerk
 
7. Spezial-Versicherung 8. Betriebliche Altersversorgung
D& O- Versicherung
Geschäftsführerversorgung
Arbeitnehmerversorgung
 
8. Bürodienstleistung – kostenpflichtig, eigenständiger Dienstleistungsvertrag    
Sichten und Aufbereiten Ihrer bestehenden Verträge – ohne Prüfung und Beratung; Komplette Neuordnung incl. Ordner, Register und Folien aller übergebenen Unterlagen; Reine Vertragsverwaltung – ohne fachliche Prüfung und Beratung;
Aufbewahrung von Originalunterlagen; Prüfung, Beratung, Änderung und Vereinbarung von Versicherungsverträgen – nur wenn Auftraggeber kein Verbraucher (§13 BGB) ist